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Schutz Minderjähriger vor den Gefahren des Glücksspiels

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) soll Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und den Medien schützen. Daher umfasst es Regelungen zu den Ausgehzeiten, dem Verkauf und Konsum von Alkohol und Tabakwaren sowie dem Umgang mit Glücksspiel. Da Kinder und Jugendliche oftmals noch sehr unbedacht mit Geld umgehen, ist bei ihnen die Gefahr um ein Vielfaches größer, in die Spielsucht abzurutschen. Aufgrund dessen soll das Jugendschutzgesetz eine präventive Wirkung einnehmen und der Spielsucht entgegenwirken.

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Jugendschutzgesetz – Regelungen zum Glücksspiel

Für Minderjährige ist das Glücksspiel laut Jugendschutzgesetz strengstens verboten. Zu den Minderjährigen zählen alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Im JuSchG wird jedoch zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden. Als Kinder werden Personen unter 14 Jahren bezeichnet und als Jugendliche jene, die älter als 14, aber noch keine 18 Jahre alt sind. In Deutschland ist das Glücksspiel demnach erst ab 18 Jahren erlaubt.

Eine Ausnahme gibt es jedoch. Nach § 6 des Jugendschutzgesetzes dürfen Minderjährige auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen an Glücksspielen teilnehmen, sofern der Gewinn von niedrigem Wert ist.
Trifft die oben aufgeführte Ausnahmeregelung nicht zu, gilt ein generelles Verbot von Glücksspielen für Kinder und Jugendliche. Sie dürfen sich weder in Spielhallen aufhalten, noch das Spielangebot nutzen. Selbst in Begleitung eines Erwachsenen dürfen Minderjährige keine Spielbank betreten. Stellt ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter eine Vollmacht oder eine sonstige Erlaubnis aus, ist diese laut JuSchG unwirksam.

Hohe Bußgelder für die Missachtung des JuSchG

Wird gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, drohen den Gewerbetreibenden und anderweitig beteiligten Personen hohe Bußgelder. Diese sollen zum Beispiel auf Casinobetreiber eine abschreckende Wirkung haben, sodass diese sich vermehrt um die Einhaltung des Jugendschutzes kümmern. Da sich die Regelsätze in den Bundesländern teilweise unterscheiden, gibt es eine Bußgeldtabelle. Dabei handelt es sich jedoch nur um Regelsätze. Bei schwerwiegenden Vergehen können bis zu 50.000 Euro Bußgeld anfallen oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Neues Online-Casino-Gesetz

Der Schutz der Minderjährigen spielt auch im neuen Online-Casino Gesetz 2021 eine zentrale Rolle. Am 1. Juli 2021 trat das Gesetz in Kraft und soll unter anderem den Jugend- und Spielerschutz ausbauen und der Spielsucht vorbeugen. Zum Schutz der Jugendlichen ist eine Anmeldung auf Glücksspielportalen erst ab 18 Jahren möglich. Selbst Freispiele dürfen erst nach einer Registrierung gespielt werden. Zudem gilt ein Werbeverbot für Glücksspiel zwischen 6 und 21 Uhr, damit möglichst wenig Kinder und Jugendliche mit dem Thema Glücksspiel in Berührung kommen.

Bildquelle: pixabay.com

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