Kein Geld für Medikamente – Welche Hilfen gibt es für Privatpersonen?

Alle gesetzlich Krankenversicherten müssen zu Medikamenten Zuzahlungen leisten. Dies gilt insbesondere bei verschreibungspflichtigen Medikamenten. Kosten für Medikamente, die nicht vom Arzt verschrieben werden, müssen komplett selbst bezahlt werden, worauf viele Menschen aus Kostengründen bereits verzichten.

Warum haben Leute kein Geld für Medikamente?

Einkommensschwache Menschen und Senioren, die eine geringe Rente beziehen, treffen die hohen Kosten für Medikamente hart. Sie haben schlichtweg kein Budget für die hohen Kosten. Chronisch Kranke und Obdachlose können sich viele Medikamente gar nicht mehr leisten. Immerhin können sich die Kosten über ein Jahr verteilt sehr anhäufen.

Von der Pflicht der Zuzahlung, die zwischen 5 Euro und 10 Euro pro Medikament liegt, können sich Patienten auch befreien lassen. Hierzu wurde eine Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttoeinkommens einer Familie festgelegt. Chronisch Kranke haben eine Belastungsgrenze von 1 Prozent pro Jahr. Wer diese Grenze im Jahr überschreitet, kann sich von der Krankenkasse für weitere Zuzahlungen befreien lassen.

Die Grenzen werden bei geringem Budget schnell überschritten, denkt man Senioren einmal an die hohen Kosten für Pflegemittel und Hilfen, wie beispielsweise einer Gehhilfe.

Der Hinweis, dass auch Medikamente mit gleichem Wirkungsgrad genutzt werden könnten, die nicht der Zuzahlung obliegen, kommt dem Einzelfall oftmals nicht nach. Nicht alle zuzahlungsfreien Medikamente können ersatzweise genutzt werden, sodass das teure Präparat zu wählen ist.

Welche Hilfsangebote gibt es?

Für Empfänger von Hartz IV und Grundsicherung gibt es Sonderbestimmungen, die die Belastungsgrenze bestimmen. Hier liegt der Betrag, der jährlich als Eigenanteil zu zahlen ist, bei 101,76 Euro.

Für chronisch Erkrankte liegt der Betrag bei 50,88 Euro pro Jahr. Aufgrund der hohen Kosten der Medikamente sind diese Beträge oftmals schnell aufgebraucht. Aus diesem Grund gibt es Möglichkeiten, sich von der Krankenkasse befreien lassen zu können.

Wer sehr schnell und akut Geld für Arzneimittel braucht, fragt am besten in Verwandtenkreis nach einem Darlehen. In sehr dringenden Notfällen besteht laut Alltagskredit.de auch die Möglichkeit, sich Geld bei einem Kurzzeitkreditanbieter zu leihen. Als seriöser Anbieter in Deutschland gilt Vexcash. Wir empfehlen aber dringend, sich vorher über die positiven und negativen Vexcash-Erfahrungen zu informieren.

Was muss für eine Befreiung getan werden?

Essentiell ist, dass alle Belege und Rechnungen für Leistungen gesammelt werden. Hierzu zählen Belege über medizinische Hilfsmittel, Krankenhausbehandlungen und zuzahlungspflichtige Medikamente. Dann sollte bei der Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden. Dies ist auch rückwirkend möglich. Es gilt eine Frist von vier Jahren.

Einige Krankenkassen bieten auch an, dass der Betrag der persönlichen Zuzahlungsgrenze im Voraus bei der Krankenkasse eingezahlt wird. Dann wird die Befreiung umgehend erteilt und ein aufwändiges Belegesammeln und Einreichen entfällt dann ersatzlos. Wer im Vorhinein schon weiß, dass die jährlichen Kosten die Belastungsgrenze überschreiten werden, ist hiermit gut beraten, diesen Service in Anspruch zu nehmen. Immerhin sind dann keine zusätzlichen Zahlungen erforderlich, die zunächst ausgelegt werden müssten.

Viele Betroffene sind gar nicht in der Lage, die übersteigenden Kosten zu verauslagen. Bevor hier auf den Gang zum Arzt und in die Apotheke für lebensnotwendige Medikamente verzichtet wird, sollte diese Alternative vorgezogen werden. Für chronisch Erkrankte können weitere Vereinfachungen seitens der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung über eine chronische Erkrankung erforderlich. Hieraus muss hervorgehen, dass eine Besserung des Gesundheitszustands nicht zu erwarten ist. Dies gilt beispielsweise bei einer Pflegebedürftigkeit. Nach Absprache mit der Krankenkasse kann dabei auf einen jährlichen Nachweis verzichtet werden. Die ärztliche Bescheinigung gilt dann für eine Dauerbehandlung, die die Befreiung von Zuzahlungen beinhaltet.

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